15. Januar 2013 – News

Django Unchained Wir verlosen 3 x 2 Tickets zum neuen Tarantino-Streifen

Der große Meister hat wieder zugeschlagen – Quentin Tarantinos neuer Film „Django Unchained“ läuft am 17. Januar an und verspricht bereits vor der Veröffentlichung einer der Kino-Hits 2013 zu werden.

Django Unchained“ ist die Geschichte von Django, der sich in Zeiten der Sklaverei gemeinsam mit einem Auftragskiller auf die blutige Reise durch die Südstaaten begibt, um seine Frau aus den Fängen eines Plantagenbesitzers zu retten. Dafür hat der Kultregisseur Quentin Tarantino, der selbst aus Tennessee stammt, mit Jamie Foxx, Christoph Waltz und Leonardo DiCaprio wieder mal die Creme de la Creme der Schauspielgarde verpflichtet.
Neben dem Streifen selbst ist es aber vor allem eins, das Fans und Kritiker an Tarantino-Filmen begeistert: der richtige Soundtrack. Denn was wäre Pulp Fiction ohne „Girl, You`ll Be A Woman Soon“ oder Death Proof ohne “Down In Mexico”? Für die musikalische Untermalung von “Django Unchained” durchstöberte Tarantino höchstpersönlich seine Vinyl-Sammlung nach passenden Stücken. Doch auch Künstler wie John Legend, Rick Ross, Anthony Hamilton und Hauptdarsteller Jamie Foxx sind auf dem Soundtrack zu hören. Einen besonderen Beitrag lieferte die italienische Komponisten-Legende Ennio Morricone, der die Musik für über 500 Filme schrieb, unter anderem zu „Spiel mir das Lied vom Tod“.

Du möchtest „Django Unchained“ auf keinen Fall verpassen? Wir verlosen 3 x 2 Kinokarten in einer Stadt deiner Wahl. Dafür musst du nur folgende Frage beantworten: In welchem Tarantino-Film aus 2009 besetzte Christoph Waltz bereits eine Rolle?




Gewinnspiel

Wir verlosen 3 x 2 Kinokarten in einer Stadt deiner Wahl.

Beantwortet uns einfach folgende Frage: In welchem Tarantino-Film aus 2009 besetzte Christoph Waltz bereits eine Rolle?

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis einschließlich 08.02.2013 möglich. Die Gewinner werden am 11.02.2013 benachrichtigt. Mitarbeiter der TELEKOM sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinne können nicht in bar ausgezahlt werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die TELEKOM berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Gewinnspiele oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Gewinnspielablaufs. In diesen Fällen können ggf. noch nachträglich Gewinne aberkannt werden.

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