22. Februar 2013 – News

Gossip Neues Video und T-Shirt-Verlosung

Mit ihrem aktuellen Album „A Joyful Noise“ holten sie eine goldene Schallplatte, ihre Touren sind ausverkauft und internationale Musikpreise dürften sich in ihren Regalen mittlerweile stapeln. Kurz und knapp: Gossip müssen heute der exklusiven Riege von Superstars zugerechnet werden. Kaum zu glauben, dass die Bandmitglieder noch vor wenigen Jahren Burger wendeten, Teller wuschen oder Kondome verkauften.

„I’d love to stay and party but I gotta go to work“ – mit diesen Zeilen richten sich Gossip vor allem an reiche Kids, die das Geld ihrer Eltern verprassen, ohne zu wissen, was es bedeutet, arbeiten zu gehen. Zu diesen Kids, von denen sie in der neuen Single „Get A Job“ sprechen, gehörten Beth Ditto und ihre Bandkollegen Nathan und Hannah in ihrer Jugend bei weitem nicht. Das Trio verriet jüngst eine ganze Reihe von Aushilfsjobs, mit denen sie sich vor ihrem Durchbruch mit der Musik durchschlugen: Egal ob bei diverse Fastfood-Ketten, Cafés, Klamottenläden, Zeitungen austragen oder sogar als Kondom- und Dildoverkäuferin.

Frontfrau Beth Ditto kann sich nicht einmal an alle Jobs erinnern, so oft wechselten sie: „Ich habe immer hingeschmissen oder wurde gefeuert, deshalb nannte [Bandkollege] Nathan mich einen professionellen Job-Zerstörer.“ Auch das Video widmet sich natürlich ganz dem Thema Arbeit – die Gossips schwingen den Putzlappen, arbeiten in einem dubiosen Massagestudio oder hacken wie die Roboter in die Tasten ihrer Schreibmaschinen. Zum Release der Single verlosen wir je drei Girl- und Boyshirts der Band Gossip. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müsst ihr nur folgende Frage beantworten: Wie heißt Gossips letztes Album aus dem Jahr 2010?




Gewinnspiel

Wir verlosen je drei Girl- und Boyshirts der Band Gossip.

Um zu gewinnen, müsst ihr nur folgende Frage beantworten: Wie heißt Gossips letztes Album aus dem Jahr 2010?

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis einschließlich 29.03.2013 möglich. Die Gewinner werden am 01.04.2013 benachrichtigt. Mitarbeiter der TELEKOM sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinne können nicht in bar ausgezahlt werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die TELEKOM berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Gewinnspiele oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Gewinnspielablaufs. In diesen Fällen können ggf. noch nachträglich Gewinne aberkannt werden.

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