22. November 2012 – News

Muse Wir verlosen eine „2nd Law“ Deluxe Box

Vor knapp zwei Monaten erschien die sechste LP der britischen Rock-Ikonen. Es ist eine ihrer besten, darin sind sich die Kritiker einig. Wir verlosen nun eine dick bepackte Deluxe Edition von „The 2nd Law“.

Muse – das ist seit 1994 Musik gewordener Wahnsinn. Ob live oder im Studio gilt das Trio als eine der ambitioniertesten Rockbands überhaupt. Die Bilanz von weltweit 15 Millionen Platten, 5 MTV Europe Awards, 2 BRIT Awards und einem Grammy 2011 für die beste Rockplatte kann sich sehen lassen. Auch das sechste Muse-Album „The 2nd Law“ steht seinen Vorgängern in nichts nach und begeisterte zuletzt das Publikum bei den MTV European Music Awards in Frankfurt. Zwei Monate nach dem Release kann Muse das Album nicht nur als persönlichen Erfolg verbuchen. Auch Kritiker und Verkaufszahlen haben sie auf ihrer Seite. Die Tour zum Album rund um den Globus führt die Engländer am 15. Dezember auch für einen Deutschland-Gig nach Hamburg in die O2 World.

Zu diesem freudigen Anlass verlosen wir eine voll bepackte, limitierte Deluxe Box von „2nd Law“. Diese Box enthält neben exklusivem Artwork auch das Album auf CD, eine DVD mit dem Making Of und Bonus-Material, zwei Vinyls in maßgeschneiderten Hüllen aus nachhaltiger Forstwirtschaft und Kunstdrucke des Album-Covers und einer Band-Fotografie. Eine iPhone-Hülle der Band gibt es noch oben drauf. Um zu gewinnen, beantwortet uns einfach folgende Frage: Zu welchem riesigen Sport-Event steuerten Muse diesen Sommer „Survival“ als Song bei?

Gewinnspiel

Wir verlosen eine voll bepackte, limitierte Deluxe Box von „2nd Law“.

Beantwortet uns einfach folgende Frage: Zu welchem riesigen Sport-Event steuerten Muse diesen Sommer „Survival“ als Song bei?

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis einschließlich 21.12.2012 möglich. Die Gewinner werden am 24.12.2012 benachrichtigt. Mitarbeiter der TELEKOM sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinne können nicht in bar ausgezahlt werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die TELEKOM berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Gewinnspiele oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Gewinnspielablaufs. In diesen Fällen können ggf. noch nachträglich Gewinne aberkannt werden.

0 Kommentare