25. Februar 2013 – News

Rhye Sinn und Sinnlichkeit

Nachdem sich das Duo Rhye im letzten Jahr vor allem in Geheimniskrämerei über die eigene Identität übte, erschien am Freitag nun ganz offiziell das erste Album mit dem Namen „Woman“.

Und auf einmal war sie da, die wohl sinnlichste Single des Jahres 2012 – mit einem Video, das ein Paar in seinen intimsten Momenten zeigt. „Open“ eroberte die Blogosphäre im Sturm, ohne dass viel über Rhye selbst, die gesichtslosen Macher des Songs, bekannt war. Es herrschte sogar Uneinigkeit darüber, ob das nun eine Frauen- oder Männerstimme sei. „Wir wollten uns nie verstecken oder geheimnisvoll sein. Für uns war wichtig, dass die Musik für sich spricht“, erklären die Musiker hinter der Band, Mike Milosh und Robin Hannibal in einem Interview. Sinn und Zweck wurden mit der Geheimhaltung mehr als erfüllt: Als Auslöser eines regelrechten Hypes 2012 wurde ein Nachfolger für die EP „Open“ verlangt. Nun hat das Warten ein Ende, denn am Freitag, den 1. März veröffentlichten Rhye das Album „Woman“ auch ihn Deutschland. Unter den zehn Tracks befinden sich auch „Open“ und die Singleauskopplung „The Fall“. Wir verlosen drei CD-Exemplare von „Woman". Dazu einfach die unten stehende Frage beantworten.



Gewinnspiel

Wir verlosen 3x das Album "Woman".

Um zu gewinnen, müsst ihr nur folgende Frage beantworten: Aus welcher Stadt stammt das Duo Rhye?

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis einschließlich 12.04.2013 möglich. Die Gewinner werden am 15.04.2013 benachrichtigt. Mitarbeiter der TELEKOM sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinne können nicht in bar ausgezahlt werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die TELEKOM berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Gewinnspiele oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Gewinnspielablaufs. In diesen Fällen können ggf. noch nachträglich Gewinne aberkannt werden.

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