16. November 2012 – News

The Weeknd Wir verlosen drei Alben des R&B-Stars

Seit über anderthalb Jahren gilt The Weeknd als „the next big thing“. Nachdem seine Musik das Netz im Sturm eroberte, erschien letzte Woche das erste offizielle Album des Kanadiers.

„Seine Stimme ist nicht von dieser Welt“, „Offenkundig provokativer und wagemutiger neuer Künstler“, „Singvogel seiner Generation” – weltweit überschlugen sich Kritiker vor Lob. Grund dafür war die Veröffentlichung des Debütalbums von Kanadas jüngstem Export-Schlager Abel Tesfaye, besser bekannt unter seinem Künstlernamen The Weeknd. Schon im Frühjahr 2011 verbreitete sich sein Mixtape „House Of Balloons“ wie ein Lauffeuer im Internet. The Weeknd wurde zum Fahnenträger eines kontemporären und progressiven R&B erklärt. Tatsächlich brachte er mit seiner Herangehensweise neuen Schwung in das zuletzt brach liegende Genre. Seine soulige, weiche Stimme unterlegt er mit harten Post-Dubstep-Beats. Gefühlvoll, aber nicht weichgespült. Sein Gespür für musikalische Arrangements bescherten ihm zudem mit seinen jungen 22 Jahren schon Aufträge von Drake, Lady Gaga und Florence and the Machine.

Die drei bisherigen Digital Only-EPs boten The Weeknd nun mehr als genug Stoff für sein Debütalbum „Trilogy“. Neben den gesammelten, neu abgemischten Songs befinden sich auch einige bisher unbekannte Bonus Tracks auf den drei CDs. Ganz im Zeichen des alten Sprichworts „Alle guten Dingen sind drei“ verlosen wir drei Exemplare von „Trilogy“.

Gewinnspiel

Wir verlosen drei Exemplare von „Trilogy“

Beantwortet uns einfach folgende Frage: Wie heißt The Weeknds erste offizielle Single aus dem Album?

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis einschließlich 20.12.2012 möglich. Die Gewinner werden am 21.12.2012 benachrichtigt. Mitarbeiter der TELEKOM sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinne können nicht in bar ausgezahlt werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die TELEKOM berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Gewinnspiele oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Gewinnspielablaufs. In diesen Fällen können ggf. noch nachträglich Gewinne aberkannt werden.

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